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Gewässerplanung, WRRL

Gewässerplanung gemäß Wasserrahmenrichtlinie

Die im deutschen Wasserrecht verankerte europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt vor, dass Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand erreichen oder halten müssen. Renaturierungsmaßnahmen und eine bedarfsorientierte und zielgerichtete Unterhaltungsplanung sind geeignete Mittel, um diese Ziele zu erreichen.

Das ILS ermittelt die limnologischen und landschaftsökologischen Grundlagen und erstellt maßgeschneiderte Planungen zur Sanierung und ökologischen Entwicklung der Gewässer einschließlich Ausführungsplanung, Bauüberwachung, Ökologischer Baubegleitung und Erfolgskontrolle.

Zur Optimierung der Gewässerunterhaltung im Sinne der Entwicklungsziele erstellen wir detaillierte Pflegekonzepte einschließlich der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen und begleiten die Ausführung.