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Energie und Netzausbau

Die in Deutschland politisch gewollte Energiewende ist mit dem Ausstieg aus der Atomenergiegewinnung verbunden. Zudem wurde im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels der Ausstieg aus der Energiegewinnung aus Stein- und Braunkohle beschlossen.

Um den Energiebedarf weiterhin zu decken, werden zunehmend Windkraftanlagen an Land und auf offener See errichtet sowie andere Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien gebaut.

Dies hat zur Folge, dass das Leitungsnetz zur Stromversorgung erheblich ausgebaut werden muss.

Die unterschiedlichen Auswirkungen dieser Vorhaben auf die Umwelt erfordern eine sachgerechte Berücksichtigung auf allen genehmigungsrechtlichen Planungsebenen sowie beim Bau und Betrieb der Anlagen und Übertragungsnetze. Beim Netzausbau kommt seit einigen Jahren der Verlegung von Erdkabeln eine zunehmende Bedeutung zu.

Bei Planung und Ausführung sind die grundlegenden Anforderungen des Gesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVPG), des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der dazugehörigen Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu berücksichtigen.

Spezifische gesetzliche Vorgaben für den Netzausbau enthalten das Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG), das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz EnLAG) und das Netzausbaubeschleunigungsnetz (NABEG).

Das Team von ILS besitzt bei landschaftsplanerischen Leistungen im Bereich Energie und Netzausbau umfangreiche Erfahrungen. Seit vielen Jahren bearbeiten wir für verschiedene Leitungsnetzbetreiber bzw. Vorhabenträger Projekte zu einzelnen Stromleitungsmasten, Freileitungsstrecken, Umspannanlagen und Windkraftanlagen.

Aktuelle Beispiele sind die Mitarbeit am "Regionalen Verbundsystem Westeifel – Planung zur Herstellung der Transportleitungen" in Rheinland-Pfalz und insbesondere die Erstellung der umfassenden Umweltgutachten und Planungen für das seit Oktober 2019 in Bau befindliche Erdkabel-Pilotprojekt "ALEGrO" in Nordrhein-Westfalen.

Im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber arbeiteten wir im Jahr 2015 zusammen mit mehreren Umweltplanungsbüros für die Ebene der Bundesfachplanung den "Musterantrag nach § 6 NABEG – Teil 1: Grob- und Trassenkorridorfindung" aus (www.netzentwicklungsplan.de).