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FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) bestimmen gemeinsam das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000". Die FFH-RL verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU zu einer Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bei Vorhaben, die eines dieser Schutzgebiete beeinträchtigen könnten. Nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist die FFH-Verträglichkeit Voraussetzung für die Zulassung eines Vorhabens.

Diese Vorgaben sehen ein dreistufiges Prüfverfahren vor, das beispielsweise in Nordrhein-Westfalen durch die ministerielle Verwaltungsvorschrift "VV-Habitatschutz" definiert wird.

Das ILS liefert die gutachterliche Beurteilung eines Vorhabens in Form einer FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VS). Auf dieser Grundlage prüft die zuständige Behörde die Auswirkungen des Vorhabens auf Natura 2000-Gebiete. Unsere Projekterfahrungen umfassen alle drei Stufen des Prüfverfahrens.

Stufe I: FFH-Vorprüfung

In dieser Stufe wird anhand vorhandener Daten überschlägig geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes möglich sind. Sind diese nicht auszuschließen, ist eine FFH-VP der Stufe II erforderlich.

Stufe II: Vertiefende Prüfung der Erheblichkeit

Hier wird geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Lebensraumtypen und -Arten durch Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen sowie ggf. ein Risikomanagement abgewendet werden können. Hierzu werden ggf. spezielle Erhebungen im Gebiet durchgeführt.

Falls erhebliche Beeinträchtigungen trotz dieser Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden können, ist ein Ausnahmeverfahren in Stufe III erforderlich.

Das ILS erstellte u.a. die FFH-VS zur Erweiterung des Hafens Emmelsum in Voerde. In dieser Studie führten wir erstmals für NRW eine Summationsprüfung für das gesamte, über 22.000 ha große Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" unter Berücksichtigung von über 100 evtl. zusammenwirkenden Vorhaben durch. Unsere Studie ergab, dass das Vorhaben bei Durchführung komplexer Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen FFH-verträglich ist. Dies wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2019 bestätigt.

Stufe III: Ausnahmeverfahren

In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (Alternativlosigkeit, zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und Maßnahmen zur Kohärenzsicherung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000) erfüllt werden können. Nur in diesem Fall kann das Vorhaben zugelassen werden.

Das ILS Essen bearbeitete alle Schritte der Ausnahmeprüfung für den Steinkohlenabbau des Bergwerkes Prosper-Haniel. Da keine FFH-verträgliche Alternative bestand und die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses von der EU-Kommission akzeptiert wurden, entwickelten wir zielgerichtete Kohärenzsicherungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen wurden von der EU-Kommission und den Landesbehörden positiv beurteilt. Seit 2003 berichten wir alle zwei Jahre der EU-Kommission über die Entwicklung der Maßnahmenflächen.