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Landschaftspflegerische Begleitplanung

Bauvorhaben und andere Vorhaben wie Rohstoffabbau oder Leitungsverlegungen sind meist mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Die im Bundesnaturschutzgesetz verankerte sogenannte Eingriffsregelung gibt vor, nachteilige Auswirkungen soweit wie möglich zu vermeiden oder zu vermindern. Verbleibende Beeinträchtigungen sind durch landschaftspflegerische Maßnahmen zu kompensieren. Die Belange der Eingriffsregelung werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) abgehandelt.

Das ILS erstellt Landschaftspflegerische Begleitpläne für Vorhaben unterschiedlicher Art und Größenordnung. Im Rahmen der Grundlagenermittlungen führen wir im Gelände Biotop- und Vegetationskartierungen sowie faunistische und limnologische Erfassungen durch.

Neben der Beschreibung und Bewertung der Eingriffswirkungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Vorhabens- oder Planungsträgern optimale Lösungen erarbeitet. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die ökologische Funktionalität der Maßnahmen mit den technischen Erfordernissen des Bauvorhabens in Einklang zu bringen, ohne hierbei finanzielle Aspekte zu vernachlässigen. Die kontinuierliche, enge Zusammenarbeit mit dem Vorhabensträger und technischen Planern sowie die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden sind wichtige Merkmale unserer Arbeit.