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Neubau der A44

Vorhabensträger

Landesbetrieb Straßenbau NRW

Projektbeschreibung

Zielsetzung und zeitlicher Ablauf

Mit dem Neubau der A44 zwischen Ratingen und Velbert wird der Lückenschluss zwischen dem westlichen Abschnitt der A44 von Mönchengladbach bis zum Autobahnkreuz mit der A3 bei Ratingen und dem weiteren Verlauf im Osten an die Anschlussstelle bei Heiligenhaus/Velbert hergestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss erging im Frühjahr 2007 und 2010 wurde nach einer höchstrichterlichen Entscheidung mit dem Bau begonnen.

Der Ostabschnitt der Neubaustrecke wurde im April 2018 für den Verkehr freigegeben. Der Westabschnitt, für den inzwischen die DEGES zuständig ist, befindet sich derzeit im Bau.

Leistungen des ILS Essen

Das Büro hat das Projekt in allen Planungsphasen und im Genehmigungsverfahren begleitet. Die Bearbeitung war gekennzeichnet durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Vorhabensträger, technischen Planern und weiteren Projektbeteiligten. Wir wirkten an Stellungnahmen und bei Erörterungsterminen mit.

Da das Vorhaben beklagt wurde, vertraten wir die naturschutzfachlichen Sachverhalte als Gutachter vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Februar 2009.

Das ILS begleitet weiterhin fortlaufend einzelne planerische Fragestellungen zur Projektrealisierung.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Das ILS hat 1994 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Linienbestimmungsverfahren erarbeitet, die zwei Varianten unter Umweltgesichtspunkten gleichrangig bewertete. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) entschied sich in der Gesamtabwägung für die nördlichere dieser beiden Varianten.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Wir erstellten im Jahr 1996 einen LBP auf Grundlage des straßenbautechnischen RE-Vorentwurfs. Das BMV stimmte diesem Vorentwurf 1999 mit der Auflage zu, dass sämtliche Bauwerksentwürfe unter dem Aspekt der inzwischen gültigen technischen Erkenntnisse und rechtlichen Anforderungen zu überarbeiten waren.

Zunächst aktualisierten wir den Variantenvergleich unter Berücksichtigung der veränderten straßenbautechnischen Anforderungen und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Für diese überarbeitete Straßenplanung erarbeiteten wir einen neuen LBP.

Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Dezember 2007 erforderte eine artenschutzrechtliche Beurteilung, die wir parallel zum LBP erarbeiteten.

Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen prägen weite Teile des Planungsraums. Sein westlicher Teil ist gleichzeitig auf Grund seines ergiebigen Grundwasserreservoirs von besonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Der siedlungsnahe Freiraum wird zudem stark von Erholungssuchenden genutzt.

Diese besondere Komplexität erforderte die Entwicklung eines Gesamtkonzepts, das sowohl technische Entwurfsaspekte als auch naturschutzfachliche Anforderungen berücksichtigte. Das Konzept beinhaltete z.B. die Überbrückung aller Talauen, um deren Vernetzungsfunktion zu erhalten. Lokale Modifizierungen und Optimierungen der Trassenführung, wie das Einsenken der Fahrbahn oder die Anlage von Gegenwällen bei Gleich- oder Dammlage, bewirkten eine bessere Einbindung der Trasse in die Landschaft.

Die Anger und ihre seitlichen Zuflüsse sind von zentraler Bedeutung für den Landschaftsraum. Daher zielt das Kompensationskonzept vor allem auf die Stärkung dieser wesentlichen Leitelemente ab.

Für die abschließende Plangenehmigung im Westabschnitt der A44 lieferten wir weitere Planungsbeiträge. Hierzu gehören u.a. ein LBP und eine Artenschutzprüfung (ASP) für ein Rückhaltebecken westlich des Autobahnkreuzes A3/A44.